Wer eine Inselanlage errichten möchte fragt sich sicher ob er eine Genehmigung dafür braucht. Die gute Nachricht vorweg: in den allermeisten Fällen ist keine Genehmigung für eine Inselanlage nötig.
Aber es kommt natürlich immer auf die Details an.
Genehmigung nötig für eine kleine Inselanlage?
Unter einer kleinen Inselanlage verstehen wir ein bis zwei PV Module auf dem Dach. Und das ist in aller Regel problemlos und ohne Genehmigung möglich. Außer Sie bewohnen ein denkmalgeschütztes Haus und wollen das Modul sichtbar auf dem Dach platzieren, dann ist es notwendig die zuständige Behörde zu fragen. Bei einer Inselanlage kann aber meist problemlos auf ein Nebengebäude oder Gartenhaus in Haus nähe (Garage, Carport) ausgewichen werden, somit braucht nicht extra erst gefragt zu werden.
PV Anlagen in Bebauungsplänen
Es gibt mittlerweile die eine PV Anlage beschränken, aber das ist meist nur relevant wenn Sie eine große PV Anlage planen, denn dann wird geregelt wieviel Quadratmeter maximal belegt werden dürfen. Bei ein oder zwei Modulen greift diese Regelung im Bebauungsplan noch nicht.
Wer übernimmt die Verantwortung?
Wenn keine Genehmigung notwendig ist dann hat der Bauherr die volle Verantwortung. Das heißt Sie müssen sich sicher sein das die Statik des Hauses durch die Inselanlage nicht beeinträchtigt ist. Es darf durch die Anlage auch keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, das heißt Module müssen sicher befestigt sein.
Schattenspender entfernen – Achtung
Auch wenn die allermeisten Inselanlagen keine Genehmigung benötigen so ist trotzdem Vorsicht geboten. Denn wenn zum Beispiel ein Baum ungünstigen Schatten auf das Solarmodul fallen lässt dann darf dieser nicht einfach umgesägt werden. Hier müssen Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde erkundigen wann und bis zu welchem Stammumfang ein Baum gefällt werden darf. Wenn Sie einen Baum ohne Fällgenehmigung fällen können empfindliche Strafen bis zu 50.000 Euro fällig werden. Hier ist also Vorsicht geboten.
Beginnen Sie nun mit der Planung Ihrer Inselanlage.